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Wie wird LSVT LOUD verordnet?

LSVT LOUD Therapie kann von Neurologen, Internisten, HNO-Ärzten und Hausärzten auf Muster 13 - Heilmittelverordnung, Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie verordnet werden.

Details zur Verordnung können Sie hier DOWNLOADEN.

Die Verordnung bedarf keiner zusätzlichen Genehmigung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse. LSVT LOUD darf allerdings nur von zertifizierten Therapeuten durchgeführt werden. Zertifizierte Therapeuten finden Sie auf der Seite von LSVT Global.

In der Schweiz gibt es keine vertraglichen Regelungen mit
den Krankenkassen zur Kostenübernahme von LSVT LOUD.
Nach der Verordnung von LSVT LOUD durch den Arzt sollte
der Therapeut einen Kostenvoranschlag schreiben, den der
Patient zusammen mit der Verordnung bei der Kasse zur
Genehmigung einreicht. Nach den Rückmeldungen, die wir
aus der Schweiz bekommen, erfolgt die Genehmigung durch
die Krankenkassen ohne Probleme.