LSVT LOUD Therapie kann von Neurologen, Internisten, HNO-Ärzten und Hausärzten auf Muster 13 - Heilmittelverordnung, Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie verordnet werden.
Details zur Verordnung können Sie hier DOWNLOADEN.
Die Verordnung bedarf keiner zusätzlichen Genehmigung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse. LSVT LOUD darf allerdings nur von zertifizierten Therapeuten durchgeführt werden. Zertifizierte Therapeuten finden Sie auf der Seite von LSVT Global.
In der Schweiz gibt es keine vertraglichen Regelungen mit den Krankenkassen zur Kostenübernahme von LSVT LOUD. Nach der Verordnung von LSVT LOUD durch den Arzt sollte der Therapeut einen Kostenvoranschlag schreiben, den der Patient zusammen mit der Verordnung bei der Kasse zur Genehmigung einreicht. Nach den Rückmeldungen, die wir aus der Schweiz bekommen, erfolgt die Genehmigung durch die Krankenkassen ohne Probleme.